Das Urteil von Erfurt – Ansichtssache

Das Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichtes war am Donnerstag mit Spannung erwartet worden. Die fristlose Entlassung der 52jährigen Barbara E. wegen Unterschlagung war vom Höchstgericht in Erfurt letztlich aufgehoben worden. Die unter dem Spitznamen „Emmely“ bekannt gewordene Berlinerin war 31 Jahre bei der Handelskette Kaiser’s beschäftigt gewesen als sie Anfang 2008 zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fand. Ihr Vorgesetzter wies sie an diese aufzuheben für den Fall dass ein Kunde noch danach fragen würde, doch löste „Emmely“ die Bons zehn Tage später für sich selbst ein. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Entlassung wegen Unterschlagung aus.

Ich möchte sagen, dass ich über den Ausgang des durch mehrere Instanzen gelaufenen Gerichtsverfahrens sehr zufrieden bin und „Emmely“ auf diesem Wege sowohl zum Ausgang, als auch für ihre Hartnäckigkeit gratulieren möchte. Die Medien in Deutschland hatten den Fall sehr genau verfolgt, was auch zu einer zum Teil sehr kontroversiellen und emotionellen Diskussion geführt hat. Die Gewerkschaften hatten Solidaritätskundgebungen organisiert und zum Boykott von Kaiser’s aufgerufen. Wobei es mir in dieser Sache selbstverständlich nicht darum geht eine Unterschlagung zu rechtfertigen, da eine solche aus meiner Sicht gar nicht stattgefunden hat. Auch ohne ausgeprägter juristischer Vorbildung traue ich mir doch zu sagen, dass das Delikt einer Unterschlagung einem Vorsatz bedarf. Auch wenn das Verhalten von „Emmely“ wohl nicht korrekt war kann ich aus ihrem Verhalten beim besten Willen keinen Vorsatz für eine Unterschlagung herauslesen.

Ich habe natürlich keinen weiteren Einblick in das Verhältnis zwischen Barbara E. und ihrem Dienstgeber. Doch erachte ich den Fall mit dem Pfandbons persönlich doch als eher vorgeschoben und will nicht so recht daran glauben, dass nicht mehr dahinter steckt. Möglicherweise bestanden persönliche Spannungen, vielleicht spielte auch das Alter der Mitarbeiterin eine Rolle. Um es auf den Punkt zu bringen: Es liegt für mich ein klein wenig in der Luft, dass Kaiser’s seine Mitarbeiterin auf möglichst kosten sparende Form loswerden wollte. Für die Auflösung eines Dienstverhältnisses gibt es aber entsprechende gesetzliche Bestimmungen, bei denen auch die Rechte des Dienstnehmers zu berücksichtigen sind. Keinesfalls ist es zulässig die Möglichkeit einer fristlosen Entlassung durch fadenscheinige Argumentation zu missbrauchen.

Ich sehe wegen diesen offenbar „schwarzen Schafes“ unter den Dienstgebern bestimmt keinen Grund zu einem Rundumschlag. Im Zuge dessen könnte man argumentieren in welchem Verhältnis ein Kassenbon zu einer großen Zahl nicht bezahlter Überstunden stünde. Wäre es höchstgerichtlich zuerkannt worden, dass der „Fall Emmely“ ein Unterschlagungsdelikt war, könnte man schließlich darüber nachdenken wieweit das Nichtbezahlen von Mehrleistungen – was vor allem im Handel nicht so selten sein soll – als Betrug gewertet werden darf. Mit diesem Vergleich möchte ich lediglich aufzeigen, dass eine Kampfretorik, die bei dieser Geschichte wohl zeitweise angewendet wurde, nicht wirklich das Mittel zum Zweck sein kann.

Einen ähnlichen Fall wie jenen in Berlin hatte es schon vor Jahren in Nordrhein-Westfalen gegeben, wo eine Bäckerei-Verkäuferin fristlos entlassen wurde, da sie ein Stück Kuchen gegessen hatte ohne es zu bezahlen. Damals sah das Bundesarbeitsgericht die Entlassung als gerechtfertigt an und argumentierte, dass nicht der Wert des Diebsguts, sondern der Vertrauensverlust berücksichtigt werden müsse. Die Höchstrichter haben nun im Fall „Emmely“ eine – für mich deutlich nachvollziehbarere – Auslegung gefunden, nach der es sich hier nur um eine „erhebliche Pflichtverletzung“ gehandelt hätte, die aber das über lange Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis nicht vollkommen aufgezehrt haben kann. Natürlich geht es bei dem höchstgerichtlichen Urteil von Erfurt damit nicht nur um „Emely“ sondern auch um einen Präsedenzfall für allfällige weitere vergleichbare juristische Auseinandersetzungen.

Pedro

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