Im ersten Teil des Beitrages „Der Wahlarzt“ habe ich von Josef erzählt, der aufgrund von orthopädischen Beschwerden zuletzt einen Wahlarzt in Wien Leopoldstadt aufgesucht hat. Das Honorar für den Arzt muss von ihm zwar vorerst bezahlt werden, er kann sich aber einen Teil davon auf Antrag von der Krankenkasse refundieren lassen. Josef setzt große Hoffnungen in die Wahlarzt Ordination. Auch wenn der Erfolg erst nach einer gewissen Zeit beurteilt werden kann empfindet er es schon als positiv, dass ihm von dem Arzt überhaupt entsprechende Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Auch die Gäste im „Cafe Steiner“ waren an den Erzählungen von Josef durchaus interessiert. Es sollte sich im Laufe des Abends zeigen, dass die Meinungen über das Angebot eines Wahlarztes durchaus auseinandergehen. So meinte Kellner Martin etwa, dass er sich zwar für Josef freue, eine solche von ihm getroffene Arztwahl aber auch entsprechende finanzielle Mittel voraussetzen würde. Diesen Einwand lasse ich schon gelten, auch wenn Josef – soweit mir bekannt – für die bisherigen Besuche bei dem Wahlarzt nicht mehr als 200 Euro aus privater Tasche aufwenden musste. Das Honorar eines Wahlarztes für eine ausführliche Unterredung liegt in der Regel im Bereich dessen, was man einer Kfz-Werkstatt für ein Service des motorisierten Untersatzes zahlen würde. Entschuldigt bitte den von mir bewusst etwas seltsam gewählten Vergleich – ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass Investitionen in die Gesundheit auch immer eine Überlegung wert sein sollten.
Stammgast Jürgen wollte aufzeigen, dass die von Josef getroffene Arztwahl für manche Menschen schon deshalb nicht möglich wäre, da ihnen das Vorhandensein dieser Möglichkeit gar nicht bewusst wäre. In diesem Zusammenhang glitt die Diskussion ein wenig in den politischen Bereich ab, wo oft und gerne von Politikern beteuert wird dass es keine Zwei-Klassen-Medizin geben dürfe. Diese Pauschalaussage ist in dieser Form nicht zielführend und die Botschaft muss differenziert betrachtet werden. Natürlich soll und darf es bei lebensrettenden Maßnahmen keine Klassifizierung geben, auf der anderen Seite führt aber auch der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung in der Regel zu einem erweiterten und besseren medizinischen Gesamtangebot für den Patienten.
Einen gewohnt destruktiven Beitrag lieferte Helmut zu der Diskussion indem er meinte, dass das Vorhandensein von Wahlarzt Ordinationen lediglich eine üble Form von Geschäftemacherei durch die Ärzte sei. Diesen Einwand kann ich nicht nachvollziehen. Es ist festzuhalten, dass allzu ausführliche Gespräche mit einem niedergelassenen Facharzt von der Gebietskrankenkasse nicht honoriert werden. Wenn man nun trotzdem eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchte ist dies aber trotzdem möglich. Dass der Arzt in seiner Ordination auch Geld verdienen will und muss betrachte ich als keinen Vorwurf.
Ich möchte abschließend erwähnen, dass ich auch selbst schon in Zusammenhang mit meiner Krankengeschichte einen Facharzt aufgesucht habe, der über keinen Kassenvertrag verfügt. Das dabei angefallene Arzthonorar – abzüglich der teilweisen Refundierung durch die Krankenkasse – habe ich aber für die erhaltenen Informationen sehr gerne übernommen.
Pedro