Rauchfreies Österreich? – Ansichtssache

Willkommen zur zweiten Ausgabe meiner neu gestalteten Kolumne „Ansichtssache“, die ich heute der vieldiskutierten neuen Rauchergesetzgebung in Österreich widmen möchte. Mit 1. Jänner ist in Österreich die Novelle zum Tabakgesetz in Kraft getreten, die einen umfassenderen Nichtraucherschutz in der Gastronomie gewährleisten soll.

Das Gesetz sieht generell für alle Betriebe – vom Gasthaus bis zum Cafe, vom Imbisslokal bis zur Diskothek – entsprechende Rauchverbote vor. Man wollte aber offenbar nicht nach irischen, französischen oder italienischen Vorbild ein generelles Rauchverbot verhängen sondern schaffte, durchaus ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, zahlreiche Ausnahmebestimmungen, deren Sinnhaftigkeit nun für regen Gesprächsstoff sorgen. So dürfen Lokale, die über eine Verabreichungsfläche von bis zu 50 Quadratmeter verfügen ihr Lokal weiterhin als „Raucherlokal“ führen, wobei eine entsprechende Kennzeichnung im Eingangsbereich zwingend vorgeschrieben ist. Für Lokale bis 80 Quadratmeter kann dies ebenso gelten, wenn aus bau- oder denkmalschutzrechtlichen Gründen die Schaffung eines Raucherbereiches nicht möglich scheint. Aber auch alle anderen Gastronomiebetriebe sind nicht gezwungen ihr Lokal gänzlich zur rauchfreien Zone zu erklären. Hierfür wäre aber zwingend ein Raucherbereich zu schaffen, der nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche ausmachen darf und vor allem räumlich getrennt sein muss.

Die räumliche Abtrennung ist ein durchaus heikler Punkt. Es gilt demnach nicht mehr als Nichtraucherzone, wenn, wie teilweise bisher, in einem großen Raum zwei Tische mit einem Nichtraucher-Kärtchen verziert werden – was natürlich für den Schutz der Nichtraucher ohnehin nicht äußerst sinnvoll war. Für Lokale die bereits einen Umbau bei der Baubehörde beantragt haben gilt eine Übergangsfrist bis Juli 2010. Natürlich stellen die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen nicht nur einen finanziellen Aufwand für den Gastronom dar, sondern sind möglicherweise schwer realisierbar bzw. könnten sie erhebliche Einschnitte in das Gesamtbild des Lokals darstellen.

Diese als Gesetz bereits in Kraft getretene Einschränkung basiert in erster Linie auf gesundheitspolitischen Motiven. Man wird sich zwar wahrscheinlich bewusst gewesen sein, dass man einen starken Raucher durch diese Maßnahme kaum zum Nichtraucher bekehren wird können. Es ist zwar nicht zu leugnen, dass ein bestimmter Anteil der Raucher sich von seinem „Laster“ gerne befreien würde, doch ist dies eine persönliche Entscheidung und kaum mit Restriktionen zu erreichen. Es gehe aber auch vielmehr um den Nichtraucherschutz inklusive Arbeitnehmerschutz für die Beschäftigten in der Gastronomie. Diese Absichten sind aus meiner Sicht auch durchaus zu begrüßen, da nicht nur der „kalte Rauch“ erwiesenermaßen eine Gesundheitsgefährdung darstellt, sondern auch die entstehende Geruchsbelästigung – ich weiß, die meisten würden es Gestank nennen – nicht jedermanns Sache ist. Irgendwie verständlich! Auch bisher wäre es natürlich jedem Gastronomen frei gestanden sein Lokal rauchfrei zu führen, doch waren dies eher die Ausnahmen. Aus wirtschaftlichen Gründen. Auch wieder irgendwie verständlich!

All zu viel habe ich in den Lokalen in Wien in den letzten beiden Wochen vom Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes noch nicht gemerkt – die einen Lokale ignorieren es (noch), die anderen setzen auf die geltenden Übergangsfristen. Laut einer Umfrage des Linzer market-Instituts glauben 53 Prozent der Befragten, dass die Bestimmungen auch künftig nicht zur Anwendung kommen würden. Zu dieser knappen Mehrheit kann ich mich bestimmt nicht zählen. Es ist schließlich ein Gesetz in Kraft getreten, dass letztlich auch exekutiert werden wird und zuwiderhandelnden Wirten Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro und dem Gast immerhin noch bis zu 1.000 Euro abverlangen kann. Dies wird kaum jemand riskieren wollen, 76 Prozent der Gastronomen würden laut Umfrage auch bereits an der Umsetzung einer gesetzeskonformen Lösung arbeiten.

Das Thema scheint derzeit noch etwas vielschichtig zu sein. Da gibt es vor allem bei den Betreibern von Pubs und Beisln die Sorge, dass das Verbannen der Raucher dazu führen könnte, diese auch als Gäste zu verlieren, weil diese dann nur mehr ihre Privatparties feiern würden. Ich denke, diese Befürchtung ist etwas überzogen – Einschnitte für gewisse Lokale sind aber natürlich denkbar. Man hört dann vereinzelt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Probleme in den bereits rauchfreien Ländern wie etwa Irland nicht in dramatischen Ausmaß aufgetreten wären. Ich könnte erwidern, dass man hier die Gastro-Struktur des Landes nicht unberücksichtigt lassen darf – diese wäre am ehesten vergleichbar mit Deutschland, wo die Nichtraucherschutzbestimmungen ebenso noch mit zahlreichen Ausnahmebestimmungen verziert sind und für Diskussionsstoff sorgen.

Die heimische politische Landschaft ist gespalten. Während Landeshauptfrau Burgstaller seit kurzem für ein generelles Rauchverbot in Lokalen eintritt warnt Gesundheitsminister Stöger vor einer “vorschnellen Beurteilung” der derzeitigen gesetzlichen Situation. Unter der Bevölkerung sollen laut einer aktuellen Umfrage derzeit 58 Prozent gegen ein generelles Rauchverbot sein. Vereinzelt wird auch heftig darüber spekuliert, dass die EU unter Berufung auf die Arbeitnehmerschutzbestimmungen mittelfristig ein europaweites generelles Rauchverbot in der Gastronomie verhängen könnte. Persönlich würde ich eine derartige Vorgangsweise doch zu stark als Bevormundung interpretieren und nicht begrüßen. Ich möchte auch nicht darüber spekulieren, wie wahrscheinlich ein derartiges Vorgehen der EU ist – ich bin mir aber gewiss, dass auch dies zu keinem Untergang der Gastronomie führen sondern mittelfristig zur Normalität werden würde.

Pedro

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