Wenn ich das vergangene Jahr revue passieren lasse fällt mir auf jeden Fall die Übersiedlung in meine neue Wohnung ein. Ich war seit Mitte 2004 Mieter einer geförderten 3 Zimmer-Wohnung im Stadterweiterungsgebiet „Wienerberg City“. Ich musste relativ bald erkennen, dass ich in der etwas künstlich errichteten „City“ nicht Fuß fassen würde und entschied mich nach reiflichen Überlegungen in den 2. Bezirk zu übersiedeln. Seit Juli vorigen Jahres bin ich Mieter einer 2 Zimmer Maisonette und bin sowohl mit meiner Wohnung als auch der Wohngegend vollauf zufrieden.
Dass eine Übersiedlung Aufwand und Kosten mit sich bringt war selbstverständlich auch mir klar. Ich hatte den Vorsatz gefasst meine neue Wohnung fast gänzlich mit neuen Möbeln auszustatten. Im Mietvertrag der Vorwohnung war mir von Seiten des Vermieters ein sogenanntes „Vorschlagsrecht“ eingeräumt worden, wodurch ich die Möglichkeit haben sollte für die Einrichtungsgegenstände eine Investablöse zu lukrieren. Letztlich fand sich eine Bekannte, die meine Wohnung gerne übernehmen wollte. Für die Möblierung inklusive Einbauküche vereinbarten wir eine Ablösesumme von € 6.000,00.
Nach telefonischer Rücksprache teilte ich dem Bauträger in einem eingeschriebenen Brief meine Kündigung mit dem Hinweis mit, dass ein Mietvertrag mit der von mir vorgeschlagenen Nachmieterin abgeschlossen werden sollte. Wenige Tage später erhielt ich das Antwortschreiben, in dem zwar die Kündigung bestätigt, meine Nachmieterin aber abgelehnt wurde. Als Grund war angegeben, dass in Wien bei jeder dritten freiwerdenden Wohnung das Wohnservice über den Nachmieter zu entscheiden hätte und meine Wohnung eben gerade die „Dritte“ wäre.
Die vom Wohnservice Wien ausgewählten potentiellen Nachmieter wären nicht verpflichtet auf Invest- und Möbelablösen einzugehen. Ich möchte am Rande festhalten, dass ich es nicht unproblematisch finde, wenn der Vormieter überzogenen Möbelablösen vom Nachmieter verlangen darf. Andererseits wird diese Regelung im geförderten Wohnbau relativ selten eingesetzt und mein Angebot an die Nachmieterin war wohl auch bestimmt nicht unfair. Ich hatte den Passus eines Vorschlagsrechtes jedenfalls im Mietvertrag, der immerhin ein nicht unwesentlicher Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter war – wie zahnlos ein solcher Passus letztlich ist sollte ich erst erfahren.
Bei einem Anruf meinerseits beim Bauträger stieß ich auf taube Ohren, ich solle alles weitere mit dem Wohnservice besprechen. Das Wohnservice Wien wiederrum antwortete auf meine Mailanfrage dahingehend, dass sie der Meinung wären, dass mir der Bauträger im Mietvertrag gar kein Vorschlagsrecht einräumen hätte dürfen. Dieser Argumentation kann ich nicht wirklich folgen, schließlich handelt es sich beim Mietvertrag um einen rechtsgültigen Vertrag. Letztlich hätte man sehr einfach einlenken können, in dem das Drittel an Wohnungen für das Wohnservice nur dort lukriert wird, wo zwischen Vermieter und Mieter kein Vorschlagsrecht vereinbart ist. Fraglich bleibt für mich ohnehin wie „die Dritte“ Wohnung ermittelt wird. Wenn es so ist, wie es mir präsentiert wurde, würde dies für den Mieter auf ein Glücksspiel hinauslaufen.
Selbstverständlich bemühte ich auch meine Rechtsschutzversicherung in dieser Causa und hatte letztlich Kontakt mit zwei verschiedenen Anwaltskanzleien. Die Grundaussage war letztlich, dass ein Vorschlagsrecht juristisch gesehen genaugenommen fast gar nicht zählt. Ich hatte also das Recht etwas vorzuschlagen, ob dieser Vorschlag vom Vermieter angenommen wird bleibt eben seine Sache. Lediglich ein etwas übereifriger Anwalt spekulierte mit einem Musterprozess, der lt. seiner Einschätzung durchaus auch ein Jahr die Gerichte beschäftigen hätte können. Auf dieses Angebot verzichtete ich letztlich, auch meine Nachmieterin wäre mit einer solchen unsicheren Vorgangsweise niemals einverstanden gewesen.
Mittlerweile hatte das Wohnservice Wien meine private Handynummer an Wohnungsinteressenten weitergegeben. In der dreimonatigen Kündigungszeit, in der ich bereits in meine neue Wohnung übersiedelt war, durfte ich die Rolle des Immobilienmaklers übernehmen und empfing rund 10 Interessenten am Wienerberg. Natürlich machte ich in gewisser Weise „gute Miene zum bösen Spiel“, letztlich durfte ich auf meinen Wunsch nach einer Investablöse hinweisen, auch wenn der Nachmieter nicht verpflichtet gewesen wäre sich auf eine solche einzulassen. Die 3 Zimmer-Maisonetten-Wohnung mit einer Wohnfläche von 80 m2 plus 12 m2 Loggia war preislich mit einem bar zu hinterlegenden Eigenmittelanteil von € 41.000,00 und einer monatlichen Miete von rund € 500,00 nicht unbedingt im Diskontbereich angesiedelt, was bestimmt mit ein Grund war, dass sich innerhalb von zwei Monaten keiner der Interessenten für die Wohnung entschieden hatte.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Nominierung eines Nachmieters, wenn das Wohnservice innerhalb von zwei Monaten keinen Nachmieter findet, wieder an den Bauträger zurückgeht. Und so kam es eben auch. Seltsam stößt in diesem Zusammenhang auf, dass der Bauträger nun nicht nur den ohnehin schon hohen Eigenmittelanteil auf knapp € 49.000,00 und die Miete auf € 600,00 steigerte. Ob diese Vorgangsweise mit den Wohnbauförderungskriterien der Stadt Wien verträglich ist bleibt ungewiss. Eine Diskussion über das Vorschlagsrecht wurde nun sowieso blockiert, abgesehen davon, dass es zu den deutlich gestiegenen Konditionen ohnehin nicht mehr einfach gewesen wäre die Wohnung einem Nachmieter schmackhaft zu machen.
Der Bauträger forderte mich schriftlich auf, die Wohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses zu räumen. Dieses Recht steht dem Vermieter – wenn man jetzt mal von der Problematik um das Vorschlagsrecht absieht – zu und die Forderung wurde von mir auch erfüllt. Die Einbauküche wurde gegen Selbstabholung zu einem geringen Betrag abgegeben, die sonstigen Möbel großteils verschenkt. Als mich der Bauträger aber schriftlich aufforderte die Wohnung komplett auszumalen und den Holzboden abzuschleifen war nochmals „Feuer am Dach“, da diese Forderung nicht gesetzeskonform ist. Nach einem Brief über meine Rechtsschutzversicherung zeigte sich der Bauträger allerdings einsichtig.
Am 30. September übergab ich die Schlüssel an einen Mitarbeiter der Hausverwaltung und das Kapitel „Wienerberg City“ war Geschichte. Auf der Website des Bauträgers konnte ich bis Anfang Jänner lesen, dass die Wohnung zur Vergabe stehen würde – über 3 Monate dauerte also die Nachmietersuche. Auch wenn die Sache für mich zweifellos positiver ausgehen hätte können hege ich keinerlei Groll und bin trotz allem froh die ganze Sache durchgezogen zu haben.
Pedro